Die Kosten für einen Anwalt richten sich meist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung.
Mögliche Abrechnungsmodelle:
- RVG-Gebühren: Abhängig vom Streitwert und der Art des Verfahrens
- Stundenhonorar: Üblich sind 220 € bis 300€ pro Stunde
- Pauschalvergütung: Feste Beträge für bestimmte Leistungen möglich
In bestimmten Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe die Kosten übernehmen. Lassen Sie sich dazu beraten unter Telefon: 08912423443!